COVID19-Informationen
Reisebestimmungen Mecklenburg-Vorpommern

(Stand: 11.02.2021)

Im Rahmen des bundesweiten Beherbergungsverbots sind auch in MV Übernachtungen zu touristischen Zwecken seit dem 02.11.2020 bis 07.03.21 verboten.

Darf ich aktuell in Mecklenburg-Vorpommern Urlaub machen ?
Nein, seit dem 02.11.20 ist die Beherbergung für Reisen zu touristischen Zwecken leider untersagt.

Ist es möglich beruflich in Mecklenburg-Vorpommern zu übernachten?
Die Einreise aus beruflichen Gründen ist erlaubt, es wird aber empfohlen einen Arbeitsnachweis mitzuführen.

Für wen gilt das Einreiseverbot in Mecklenburg-Vorpommern?
Private Reisen für Verwandtenbesuche sind möglich. Ein Besuch der Kernfamilie (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern) ist erlaubt. Es wird aber grundsätzlich von nicht zwingend notwendigen Reisen abgeraten.

Kann ich in einem Hotel/ oder einer Ferienwohnung in Mecklenburg-Vorpommern übernachten?

Grundsätzlich nicht. Auch wenn in der Unterkunft Ihrer Kernfamilie nicht genügen Platz für eine Übernachtung zur Verfügung steht, dürfen Sie beim Besuch Ihrer Kernfamilie weder in einem Hotel noch in einer Ferienwohnung übernachten. Personen, für die eine Reise zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zwingend erforderlich ist, können weiterhin beherbergt werden.
Eine Beherbergung zum Zwecke des Familienbesuchs oder aus touristischen Zwecken ist verboten.

Quelle: https://www.regierung-mv.de/service/Corona-FAQs/Tourismus-und-Reisen/