Allgemeine Geschäftsbedingungen
 (Auszug aus der deutschen Hotelordnung der DeHoGa)

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und
zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt
worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem
Gast Schadensersatz zu leisten. Eine Vemittlung an andere Gastwirte ist möglich.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
den vereinbarten , abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung
25% des Übernachtungspreises, 75% sind als Ausfallgebühr fällig.
Sollte der stonierte Zeitraum durch andere Gäste genutzt werden keine Stornokosten berechnet.

5. a) Der Gastwirt (Vermieter) ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um
Ausfälle zu vermeiden.

5. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des
Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.

7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Rostock.
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